Das Handwerk Metallbau

Definition nach Wikipedia: „Die ältere Bezeichnung ist Bauschlosserei. Metallbau bezeichnet gemäß DIN 18360 die Verarbeitung von Metallen auch im Verbund mit anderen Werkstoffen im Bauwesen. .

Der Metallbau befasst sich mit der Verarbeitung von Metallen und auch deren Verbund mit Nichtmetallen. Die größte Bedeutung hat hierbei die Verarbeitung von Stahl, sowohl als warmgewalzter Baustahl gemäß EN 10025 als auch als nichtrostender Stahl gemäß EN 10088. Vor allem im Fenster-, Fassaden- und gelegentlich auch im Geländerbau ist die Verarbeitung von Aluminium gemäß DIN 17611 von Bedeutung. Der Verbund mit Kunststoffen und Glas ist Bestandteil bautechnischer Konstruktionen, wie Fensterbau, Wintergärten und Geländeranlagen.

Zu den dem Metallbau zugeordneten Konstruktionen zählen unter anderem die Herstellung und Montage von:

  • Fenstern
  • Türen
  • Metallfassaden und -bekleidungen, abgehängte Metalldecken
  • Fensterwände, auch Schaukästen, Haus Elemente
  • Vordächer, Wintergärten, Überdachungen
  • Spiel- und Turngeräte
  • Tore, Klappen, Scherengitter
  • Bühnen, Stege, Abdeckungen
  • Metalltreppen und Geländer

Bei Laufstegen, Bühnen und Treppen sind die Einschränkungen der EN 1993 zu beachten. Ab einer dort definierten technischen Anforderung, wie die Tragwerkgröße, fällt die Konstruktion nicht mehr in den Bereich der Metallbauarbeiten und die weit höheren technischen Anforderungen der Europäischen Norm sind zu beachten. Für Schweißarbeiten wird dann unter Umständen eine Zulassung der Betriebe kleiner oder großer Eignungsnachweis zum Schweißen gefordert.